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   BGH, 27.05.2014 - 2 StR 127/14   

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https://dejure.org/2014,16106
BGH, 27.05.2014 - 2 StR 127/14 (https://dejure.org/2014,16106)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2014 - 2 StR 127/14 (https://dejure.org/2014,16106)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 2 StR 127/14 (https://dejure.org/2014,16106)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwägung der Anordnung einer Einweisung in eine Entziehungsklinik bei fortgesetztem Betäubungsmittelkonsum und mehrfachen einschlägigen Vorstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 246a
    Anforderungen an den Nachweis der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwägung der Anordnung einer Einweisung in eine Entziehungsklinik bei fortgesetztem Betäubungsmittelkonsum und mehrfachen einschlägigen Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Zum Zeitpunkt der vom Landgericht abgeurteilten Taten war der Angeklagte mithin nicht vorbestraft (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 2 StR 127/14, BeckRS 2014, 13793; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 4 StR 479/14, BeckRS 2015, 1046).
  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 430/22

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verwerfung der Revision

    Trotz der missverständlichen Formulierung, wonach der Angeklagte sich "teilweise geständig" eingelassen habe, ist hier nicht zu besorgen, dass die Strafkammer dem Geständnis des Angeklagten, der ausweislich der Urteilsgründe im Rahmen seiner Einlassung die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der festgestellten Tat eingeräumt hat, bei der Strafzumessung rechtsfehlerhaft ein zu geringes Gewicht beigemessen hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 2 StR 127/14, juris Rn. 5; vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 36/14, NStZ-RR 2015, 16).
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